Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes 1
Art. 21neu
in Kraft ab 18.10.1951 · idF BGBl. Nr. 228/1950 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.