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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft 1
Art. 21neu
in Kraft ab 14.06.1955 · idF BGBl. Nr. 234/1954 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.