Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (BR Jugoslawien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (BR Jugoslawien) 1
Art. 21neu
in Kraft ab 28.04.1992 · idF BGBl. Nr. 436/1973 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Dieses Abkommen wird ratifiziert und tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.