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Fassungsvergleich zu Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm 1
Art. 21neu
in Kraft ab 21.10.1975 · idF BGBl. Nr. 242/1976 Art. 21↗RIS↗
ARTIKEL 21
Die Regierung der Französischen Republik verwahrt diese Vereinbarung und notifiziert den Teilnehmern und der Organisation den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und ihrer Änderungen sowie die Hinterlegung der Ratifikations-, Genehmigungs-, Beitrittsurkunden und der Absichtserklärungen über die vorläufige Anwendung.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter diese Vereinbarung unterschrieben.
Geschehen zu Neuilly-sur-Seine am fünfzehnten Februar neunzehnhundertdreiundsiebzig in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt wird; diese übermittelt allen Teilnehmern und der Organisation beglaubigte Abschriften.