Hochwasserschutz für die Gemeinde Laa.
Artikel 21. Der Gemeinde Laa wird gestattet, bei Hochwasser den Verteidigungsdienst auf den für den Hochwasserschutz der Gemeinde in Betracht kommenden Dammstrecken auch auf tschechoslowakischem Gebiete durchzuführen, wobei jedoch auf die allfälligen Weisungen der mit der Erhaltung dieser Dämme betrauten tschechoslowakischen Organe Bedacht zu nehmen ist.