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Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht 1
Art. 21neu
in Kraft ab 22.09.1988 · idF BGBl. Nr. 596/1988 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
AUTHENTISCHE TEXTE
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Wien am 22. März 1985.