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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) 1
Art. 21neu
in Kraft ab 01.06.1986 · idF BGBl. Nr. 17/1987 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in französischer Sprache abgefaßt, wobei dieser Wortlaut verbindlich ist; es wird im Archiv des Sekretariats der CEMT hinterlegt; dieses übermittelt jeder Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.
GESCHEHEN zu Dublin, am 26. Mai 1982