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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs 1
Art. 21neu
in Kraft ab 26.11.2005 · idF BGBl. III Nr. 201/2005 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Änderungen
Dieses Abkommen kann im Einvernehmen der Parteien nach Durchführung von Konsultationen schriftlich geändert werden.