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Fassungsvergleich zu Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 1
Art. 21neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 98/2006 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21 – Erfüllung
Auf seiner ersten Tagung prüft und billigt das Lenkungsorgan kooperative und wirksame Verfahren und operationelle Mechanismen, um die Erfüllung dieses Vertrags zu fördern und Fragen der Nichterfüllung zu behandeln. Diese Verfahren und Mechanismen schließen die Überwachung und das Angebot von Beratung oder Unterstützung insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer ein. Das Angebot kann gegebenenfalls auch Rechtsberatung und Rechtshilfe umfassen.
Schlagworte
Entwicklungsland