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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen) 1
Art. 21neu
in Kraft ab 01.10.2013 · idF BGBl. III Nr. 210/2013 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Durch das Außer-Kraft-Treten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens
erworben Rechte nicht beeinträchtigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 11. Jänner 2013 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle divergierender Interpretationen des Inhalts des Abkommens gilt der Text in englischer Sprache.