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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 21neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 21↗RIS↗
TITEL IV
WIRTSCHAFTLICHE UND SONSTIGE SEKTORALE ZUSAMMENARBEIT
KAPITEL 1
REFORM DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
ARTIKEL 21
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die Entwicklung einer effizienten und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung in der Republik Moldau mit dem Ziel, die Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen, sicherzustellen, dass die staatlichen Institutionen zum Wohl der gesamten Bevölkerung der Republik Moldau tätig sind, und den reibungslosen Ausbau der Beziehungen zwischen der Republik Moldau und ihren Partnern zu fördern. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Modernisierung und Weiterentwicklung der Aufgaben der Exekutive mit dem Ziel, hochwertige Dienstleistungen für die Bürger der Republik Moldau bereitzustellen.