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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 212neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 212↗RIS↗
ARTIKEL 212
Unerlaubte Aneignung von Energiegütern während des Transits
Jede Vertragspartei trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um ihrer Kontrolle oder Hoheitsgewalt unterstehenden Einrichtungen die unerlaubte Aneignung von Energiegütern, die sich im Transit durch ihr Gebiet befinden, zu verbieten und dagegen anzugehen.