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Fassungsvergleich zu EAG-Vertrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag) 1
Art. 216aufgehoben
in Kraft 01.01.1995 – 30.04.1999 · idF BGBl. Nr. 47/1995 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 83/1999 Art. 216↗RIS↗
Artikel 216
Die Vorschläge der Kommission über die Arbeitsweise der in Artikel 9 genannten Anstalt im Range einer Universität werden dem Rat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags unterbreitet.