Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
1§ 0↗RIS↗
Art. 216neu
ARTIKEL 216
a) Eindämmung des Klimawandels,
b) Anpassung an den Klimawandel,
c) marktbasierte und nicht marktbasierte Konzepte zur Bewältigung des Klimawandels,
d) Forschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von neuartigen, sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel,
e) Austausch von Fachwissen über Klimafragen und Unterstützung in anderen Sektoren,
f) Sensibilisierung, Aufklärung und Schulung.