Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 22neu
Artikel 22.
a) ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung der Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen,
b) ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung von Warenprüfungszeugnissen,
c) ein Übereinkommen betreffend die veterinärpolizeiliche Regelung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Rohstoffen.