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Fassungsvergleich zu Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte 1
Art. 22neu
in Kraft ab 16.04.1998 · idF BGBl. III Nr. 82/1998 Art. 22↗RIS↗
Artikel 22
Verbindliche Wortlaute
ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll in deutscher, englischer, französischer, italienischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift unterschrieben, die bei der Regierung der Portugiesischen Republik hinterlegt wird.
GESCHEHEN zu Lissabon am siebzehnten Dezember neunzehnhundertvierundneunzig.