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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien) 1
Art. 22neu
in Kraft ab 01.12.1978 · idF BGBl. Nr. 613/1978 Art. 22↗RIS↗
Artikel 22
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 1. Dezember 1977, in zwei Urschriften in deutscher sowie in französischer und niederländischer Sprache, wobei die drei Texte in gleicher Weise authentisch sind.