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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers 1
Art. 22neu
in Kraft ab 20.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 49/1997 Art. 22↗RIS↗
Artikel 22
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise verbindlich.