Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers
1§ 0↗RIS↗
Art. 22neu
Artikel 22
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise verbindlich.