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Fassungsvergleich zu Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen 1
Art. 22neu
in Kraft ab 04.04.2007 · idF BGBl. III Nr. 38/2007 Art. 22↗RIS↗
ARTIKEL XXII
Authentischer Text der Verfassung
Der arabische, der chinesische, der englische, der französische und der spanische Wortlaut dieser Verfassung sind gleichermaßen authentisch.