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Fassungsvergleich zu Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R) 1
Art. 22neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 41/1964 Art. 22↗RIS↗
Artikel 22
Abgabenfreiheit für Vereinbarungen
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.