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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R) 1
Art. 22neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 38/2009 Art. 22↗RIS↗
Artikel 22
Am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens tritt das in Wien am 22. November 1977 unterzeichnete Abkommen2 zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft in den Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik außer Kraft.
Geschehen in Wien am 21. November 2008 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 586/1978, Weitergeltung im Verhältnis zur Tschechischen Republik BGBl. III Nr. 123/1997.