Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 22neu
Artikel 22 - Das Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumwelt
a)
zur Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsumwelt,
b)
zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit im Unternehmen,
c)
zur Schaffung sozialer und sozio-kultureller Dienste und Einrichtungen des Unternehmens,
d)
zur Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.