Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
1§ 0↗RIS↗
Art. 22neu
ARTIKEL 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
a)
Maßnahmen in den Bereichen Gesundheits- und Pflanzenschutz, Umwelt und Lebensmittelqualität unter Beachtung der für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften und im Einklang mit den Regeln der WTO und anderer zuständiger internationaler Organisationen;
b)
Diversifizierung und Umstrukturierung der Agrarsektoren;
c)
Informationsaustausch, unter anderem über die Entwicklung der Agrarpolitik der Vertragsparteien;
d)
technische Hilfe bei der Erhöhung der Produktivität und beim Austausch alternativer Anbautechnologien;
e)
wissenschaftliche und technologische Versuche;
f)
Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Qualifizierungsmaßnahmen für Erzeugerverbände und Unterstützung der Absatzförderung;
g)
Ausbau der Kapazitäten zur Durchführung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, um den Marktzugang zu erleichtern und einen angemessenen Gesundheitsschutz nach den Bestimmungen des WTO/SPS-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zu gewährleisten.