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Fassungsvergleich zu Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken 1
Art. 22 § 28neu
in Kraft ab 01.01.1941 · idF dRGBl. I S 1609/1940 Art. 22 § 28↗RIS↗
§ 28
Die Tagsatzung zur Verteilung des Meistbots ist nach Rechtskraft des Zuschlags von Amts wegen anzuberaumen.