Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
1§ 0↗RIS↗
Art. 223neu
ARTIKEL 223
a) Aufbau eines wirksamen Regelungsrahmens für den IKT-Sektor,
b) Förderung des Breitbandzugangs,
c) Entwicklung interoperabler elektronischer Dienste,
d) Gewährleistung des Datenschutzes und
e) Entwicklung von Roamingdiensten.