ARTIKEL 226
Verhinderung wettbewerbswidriger Praktiken im Post- und Kuriersektor
Es werden geeignete Maßnahmen aufrechterhalten oder eingeführt, um zu verhindern, dass Anbieter, die aufgrund ihrer Stellung auf dem Markt allein oder gemeinsam die Bedingungen für die Teilnahme an dem relevanten Markt für Post- und Kurierdienstleistungen (hinsichtlich Preis und Erbringung) erheblich beeinflussen können, wettbewerbswidrige Praktiken aufnehmen oder weiterverfolgen.
Schlagworte
Postsektor