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Fassungsvergleich zu Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei) 1
Art. 23neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 54/1992 Art. 23↗RIS↗
TEIL III
Schlußbestimmungen
Artikel 23
Verpflichtungen aus bestehenden mehrseitigen Übereinkommen werden durch diesen Vertrag nicht berührt.