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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994 1
Art. 23neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 23↗RIS↗
Artikel 23
Überprüfung
Das Komitee überprüft jährlich unter Berücksichtigung der Ziele des Übereinkommens dessen Durchführung und Funktionieren. Das Komitee unterrichtet den Rat für den Handel mit Waren jährlich über die Entwicklungen während des Überprüfungszeitraumes.