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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Kanada)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Kanada) 1
Art. 23neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 598/1993 Art. 23↗RIS↗
Artikel 23
Registrierung bei der ICAO
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.