Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 23neu
Artikel 23
In-Kraft-Treten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Tag der Mitteilung der Republik Österreich an die Kommission folgt, dass das Verfahren für das In-Kraft-Treten des Abkommens abgeschlossen ist.