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Fassungsvergleich zu Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission) 1
Art. 23neu
in Kraft ab 01.11.2001 · idF BGBl. III Nr. 227/2001 Art. 23↗RIS↗
Artikel 23
In-Kraft-Treten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Tag der Mitteilung der Republik Österreich an die Kommission folgt, dass das Verfahren für das In-Kraft-Treten des Abkommens abgeschlossen ist.