Artikel 23
Andere Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich
Wenn ICPO-Interpol beschließt, andere Einrichtungen von ICPO-Interpol in Österreich anzusiedeln, kann die Regierung in der Form eines Zusatzabkommens die Anwendung dieses Abkommens auf derartige andere Einrichtungen ausdehnen.