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Fassungsvergleich zu Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R) 1
Art. 24neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 54/1992 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
Dieser Vertrag findet auch auf gerichtliche Entscheidungen Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten ergangen sind.