Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Deutschland) 1
Art. 24neu
in Kraft ab 03.03.1964 · idF BGBl. Nr. 52/1964 Art. 24↗RIS↗
ABSCHNITTIV
Schlussbestimmungen
Artikel 24
Berlinklausel
Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Bundesregierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenseitige Erklärung abgibt.