Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Konvention der Meteorologischen Weltorganisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention der Meteorologischen Weltorganisation 1
Art. 24neu
in Kraft ab 29.03.1958 · idF BGBl. Nr. 64/1958 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
Die Ausgaben der Organisation werden auf die Mitglieder der Organisation in dem vom Kongreß festgelegten Verhältnis aufgeteilt.