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Fassungsvergleich zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung 1
Art. 24neu
in Kraft ab 22.02.2007 · idF BGBl. III Nr. 96/2007 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
In-Kraft-Treten
1. Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch einen Vertragsstaat des Übereinkommens in Kraft.
2. Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach seinem In-Kraft-Treten ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der UNESCO in Kraft.