Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 24neu
Artikel 24 – Erschwerende Umstände
a) Durch die Straftat wurde das Leben des Opfers vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet;
b) die Straftat wurde gegen ein Kind verübt;
c) die Straftat wurde von einem oder einer öffentlich Bediensteten bei Ausführung seiner oder ihrer Pflichten verübt;
d) die Straftat wurde im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen.