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Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten 1
Art. 24neu
in Kraft ab 01.10.2008 · idF BGBl. III Nr. 124/2008 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24 - Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.