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Fassungsvergleich zu Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005 1
Art. 24neu
in Kraft ab 16.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 85/2010 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
Sprachen
Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu London am 14. Oktober 2005.
Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.