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Fassungsvergleich zu Übereinkommen von Paris××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen von Paris 1
Art. 24neu
in Kraft ab 04.11.2016 · idF BGBl. III Nr. 197/2016 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
Die Bestimmungen des Artikels 14 des Rahmenübereinkommens über die Beilegung von Streitigkeiten finden sinngemäß auf dieses Übereinkommen Anwendung.