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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei 1
Art. 24neu
in Kraft ab 01.11.2017 · idF BGBl. III Nr. 208/2017 Art. 24↗RIS↗
ARTIKEL 24
Transparenz
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Transparenz und der Rechtsstaatsgarantie bei der Anwendung ihrer handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an und bekräftigen zu diesem Zweck ihre in Artikel X des GATT 1994 und Artikel III des GATS festgelegten Verpflichtungen.