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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 240neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 240↗RIS↗
Artikel 240.
Österreich verpflichtet sich, den nachstehend angeführten Übereinkommen beizutreten:
1. dem Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Anwendung von Weißphosphor bei der Streichholzfabrikation;
2. dem Übereinkommen vom 31. Dezember 1913, betreffend die Vereinheitlichung der Handelsstatistiken.
Anmerkung
Siehe dazu das Berner Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor, BGBl. Nr. 519/1921; Brüssler Übereinkommen über die Einrichtung einer internationalen Handelsstatistik, BGBl. Nr. 284/1922.