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Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 25neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 173/1913 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25.
Das Schiedsgericht hat seinen festen Sitz in der Regel im Haag.
Seinen Sitz darf das Schiedsgericht, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, nur mit Zustimmung der Parteien ändern.