Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Datenschutzübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Datenschutzübereinkommen 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.07.1988 · idF BGBl. Nr. 317/1988 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
VORBEHALTE
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.