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Fassungsvergleich zu Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Deutschland) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 03.03.1964 · idF BGBl. Nr. 52/1964 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Frühere Vereinbarungen
Die Vertragsparteinen sind darüber einig, daß nach Inkrafttreten dieses Vertrages alle früheren zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungen über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr nicht mehr angewendet werden.