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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.04.1982 · idF BGBl. Nr. 107/1982 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Philippinische Staatsangehörige
Dieses Abkommen berührt nicht das Recht der Philippinen, seine Staatsangehörigen, die in Österreich ansässig sind, mit ihren Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, die außerhalb der Philippinen ausgeübt wird, nach philippinischem Recht zu besteuern; Österreich ist jedoch nicht verpflichtet, diese Steuer anzurechnen.