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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Nichtdiskriminierung
In den durch dieses Abkommen erfaßten Bereichen:
a) führen die von Israel hinsichtlich der EFTA-Staaten angewandten Vereinbarungen zu keiner Diskriminierung zwischen diesen Staaten, ihren Staatsangehörigen oder ihren Gesellschaften oder Firmen;
b) führen die von den EFTA-Staaten hinsichtlich Israel angewandten Vereinbarungen zu keiner Diskriminierung zwischen israelischen Staatsangehörigen, Gesellschaften oder Firmen.