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Fassungsvergleich zu Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 11.09.1973 · idF BGBl. Nr. 435/1973 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Dieses Abkommen bleibt bis zur schriftlichen Kündigung durch einen der Vertragsstaaten in Kraft. Die Kündigung tritt erst sechs Monate nach Einlangen der Notifikation in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Kairo am 11. Mai 1972 in doppelter Urschrift in englischer Sprache.