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Fassungsvergleich zu Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 09.03.1994 · idF BGBl. Nr. 544/1990 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Die Vertragsparteien unterstützen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens die Durchführung von Tagen österreichischer Kultur in der UdSSR und Tagen sowjetischer Kultur in der Republik Österreich.
Konkrete Termine und Programme zur Durchführung der Kulturtage werden noch zusätzlich vereinbart.