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Fassungsvergleich zu Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee 1
Art. 25neu
in Kraft ab 22.07.1955 · idF BGBl. Nr. 178/1955 Art. 25↗RIS↗
Art. 25
Vollzugsmaßnahmen zu Art. 21 bis 24
Die Vertragsstaaten werden die Vollzugsmaßnahmen für die Anwendung der Art. 21 bis 24 einander zur Kenntnis bringen.