Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal 1
Art. 25neu
in Kraft ab 06.10.2000 · idF BGBl. III Nr. 180/2000 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde