Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
1§ 0↗RIS↗
Art. 25neu
Artikel 25
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
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